Fremdgutachten

Überprüfung/Plausibilisierung von Fremdgutachten.

Bevor Sie einen kostspieligen Gerichtsstreit führen, aufgrund Ihrer Meinung nach “fehlerhaften” Gutachten oder einer zu niedrigen / hohen Einschätzung des Verkehrswertes, sollten Sie uns das Gutachten zur Plausibilitätsprüfung/Anfechtbarkeit überlassen. Das erspart Ihnen erfahrungsgemäß viel Geld und Kopfschmerzen.


Ihre Investition:

  • nach Zeitaufwand
  • 119,00 € für die erste Zeitstunde
  • 59,00 € je weitere angefangene halbe Stunde
  • zzgl. Nebenkosten (bspw. benötigte Unterlagen)


Ein erstes Telefonat, kann hierbei schon für Klarheit sorgen. Rufen sie uns an unter +49 (0) 3581 649221 und vereinbaren sie noch heute ein unverbindliches Kennenlerngespräch.

Professionelle Gutachten

Wir wissen ihre Immobilie zu schätzen

Peterstr. 2, 02826 Görlitz

+49 (0) 3581 649221

Sie benötigen ein Wertgutachten wegen eines Verkaufs, einer Schenkung oder Erbschaft?

Wenn es darum geht, objektiv und unabhängig ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu bewerten, ist die Tätigkeit eines Immobiliengutachters gefragt. Er ermittelt dabei den Wert einer Immobilie professionell nach den gesetzlich sowie fachlich vorgegebenen Methoden. Dadurch ist er auch in der Lage, den aktuellen Zustand einer Immobilie fachgerecht zu beurteilen.

Ein Immobiliengutachten wird oft bei Gericht, Behörden oder für Banken benötigt.

Gutachterliche Kurzstellungnahme  –  (Kompaktgutachten)

Leistungsumfang:

    • Objektbesichtigung 1x
    • Ersteinschätzung von Bauschäden und des Instandhaltungsstaus (grobe Schätzung).
    • Kein ausführliche Beschreibung der Lage, des Gebäudes oder der angewandten Wertansätze.
    • Gutachterliche Kurzstellungnahme in schriftlicher Form mit ca. 15-20 Seiten.

    GEEIGNET FÜR:

    • Trennungen, Erbauseinandersetzungen
    • Kauf- / Verkauf einer Immobilie
    • für sogenannte Standardimmobilien, wie z.B. die Eigentumswohnung oder das typische Ein-/Zweifamilienhaus.
    • unbelastet bzgl. Wohnrechte, Nießbrauch, Altlasten, etc.
    • Investition =  60% der Kosten eines vergleichbaren ausführlichem Verkehrswertgutachtens.


Rufen sie uns an unter +49 (0) 3581 649221 und vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Kennenlerngespräch. 

Marktwerteinschätzung

Leistungsumfang:

  • Objektbesichtigung 1x
  • Überschlägige Werteinschätzung (von/bis) 
  • Marktanalyse zur Festlegung des angemessenen Verkaufspreises
  • Nicht geeignet für eine gerichtliche Auseinandersetzung

Geeignet für:

  • Kauf / Verkauf einer Immobilie / Grundstück, etc.
  • für sogenannte Standardimmobilien, wie z.B. die Eigentumswohnung, Ein-/Zweifamilienhaus.
  • jeweils unbelastet bzgl. Wohnrechte, Nießbrauch, Altlasten, etc.

Ihre Investition:

  • je nach Größe, Aufbau und Zustand der Immobilie
  • ab 595, - € 


Rufen sie uns an unter +49 (0) 3581 649221 und vereinbaren sie noch heute ein unverbindliches Kennenlerngespräch. 

Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, für gerichtliche / außergerichtliche Auseinandersetzungen

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB für gerichtliche & außergerichtliche Auseinandersetzungen. Bei einem ausführlichen Verkehrswertgutachten im Sinne des §194 BauGB, handelt es sich um eine mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Schätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie.

Zwingend notwendig für alle Fälle in denen eine rechtliche Auseinandersetzung nicht mehr zu vermeiden ist, z.B. wenn das Finanzamt eine zu hohe Ansetzung des Immobilienwertes vornimmt, was eine direkte Auswirkung auf die Erbschaftssteuer nach sich zieht. In diesem Fall ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten unumgänglich. Beleihung einer Immobilie (wenn Ihre Bank auf einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB besteht). Finanzamt – für die steuerliche Abschreibung des Gebäudeanteils am Kaufpreis (Aufteilung in Boden- und Gebäudeanteil erforderlich). In vielen Fällen setzt das Finanzamt, aber auch Ihr Steuerberater den Bodenwert im Verhältnis zum Gebäudewert falsch – sprich zu hoch - an. Damit verlieren Sie viel Geld.

Betreuungsverfahren – Betreuer und/oder Gericht benötigen bei Grundstücksveräußerung ein Verkehrswertgutachten. Nachlassverfahren – Nachlassverwalter und/oder Gericht benötigen ein Verkehrswertgutachten. Erbschafts- und Schenkungssteuer zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts. Ehescheidung / Zugewinnausgleich. Zwangsversteigerung. Erbauseinandersetzungen. etc. Immobilien für Käufer.

Leistungsumfang: 

  • Ortstermin mit einer Innen- und Außenbesichtigung
  • Fotodokumentation des Bewertungsobjekts
  • Augenscheinliche zerstörungsfreie Beurteilung der Bausubstanz
  • Bewertung von Bauschäden sowie des Instandhaltungsstaus 
  • Ausführliche Beschreibung der dominierenden Merkmale des Bewertungsobjekts Ausführliche Beschreibung der wesentlichen Grundstücksdaten und rechtlichen Gegebenheiten
  • Überprüfung der Flächenangaben 
  • Ermittlung von Bodenwerten 
  • Ausführliche Begründung des Ermittlungsverfahrens (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren) 
  • Ausführliche Beschreibung der für die Wertermittlung wesentlichen Einflussfaktoren 
  • Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches (z.B. Wohnrechte, Nießbrauch, Erbbaurechte, etc.) 
  • Berücksichtigung von außergrundbuchlichen Belastungen (z.B. Baulasten, Altlasten, etc.) 
  • Analyse der Marktdaten 
  • Einholung von Auskünften bei den Behörden (sofern diese nicht vom Eigentümer / Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden) 
  • Aufarbeitung der vollständigen Objektunterlagen

    Honorar: 

    Das Honorar richtet sich in aller Regel nach dem Verkehrswert des Bewertungsobjekts, Zeitaufwand sowie des Schwierigkeitsgrades (z.B. Berücksichtigung von Wohnrechten, Nießbrauch, Erbbaurecht, etc.). Sonderleistungen werden hierbei nach Zeitaufwand 100,00 €/Std. zzgl. Mehrwertsteuer (= 119,00 €/Std.). Unser Honorar ist angelehnt an die BVS-Richtlinie (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien.

    Ein erstes Telefongespräch, kann hierbei zur Klärung beitragen. Vereinbaren sie noch heute ein unverbindliches Kennenlerngespräch. Gerne beraten wir sie ausführlich über unsere Leistungen. Schreiben sie uns eine E-Mail oder füllen sie einfach unser Kontaktformular aus.

Vereinbaren sie einen termin  +49 (0) 3581 649221 

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